Erben |
Im Falle einer Erbschaft fallen für die Stiftung keine Erbschaftssteuern an. Das Erbe kommt den Tieren ungeschmälert zugute. Der Vorstand und der Stiftungsrat arbeiten ehrenamtlich. Die Stiftung ist gemäß Freistellungsbescheid vom 17.5.2005, Finanzamt Straubing, Steuernummer 147/1646 von der Körperschaftssteuer befreit. Vererben
Qualifzierter und nachhaltiger Tierschutz ist
ohne Geld so gut wie nicht möglich. Dies gilt in besonderem
Maße für das Betreiben unseres großen Tierheimes
Wangering. Dort retten wir jährlich mindestens 500 Hunde
und Katzen, aber auch zusätzlich viele Klein- und Großtiere
aus großer Not. Unser Heim ist für die Tiere die letzte
Rettung. Hier wird für sie das Leben zum guten gewendet.
Wie mache ich mein Testament? Im deutschen Recht gibt es ein sogenanntes privat-schriftliches
oder öffentliches (vor dem Notar) verfasstes Testament. |