Erben

Im Falle einer Erbschaft fallen für die Stiftung keine Erbschaftssteuern an. Das Erbe kommt den Tieren ungeschmälert zugute. Der Vorstand und der Stiftungsrat arbeiten ehrenamtlich. Die Stiftung ist gemäß Freistellungsbescheid vom 17.5.2005, Finanzamt Straubing, Steuernummer 147/1646 von der Körperschaftssteuer befreit.



Vererben

 

Qualifzierter und nachhaltiger Tierschutz ist ohne Geld so gut wie nicht möglich. Dies gilt in besonderem Maße für das Betreiben unseres großen Tierheimes Wangering. Dort retten wir jährlich mindestens 500 Hunde und Katzen, aber auch zusätzlich viele Klein- und Großtiere aus großer Not. Unser Heim ist für die Tiere die letzte Rettung. Hier wird für sie das Leben zum guten gewendet.
Wegen der damit verbundenen, erheblichen Kosten sind wir auf Erbschaften angewiesen. Tierfreunde sollten daher immer überlegen, ob sie den Tieren nicht wenigstens einen Teil ihres Vermögens hinterlassen.
Mittels eines Testamentes zu Gunsten unserer Stiftung kann ein wahrer Tierfreund für lange Zeit nach seinem Ableben noch viel Gutes für die Tiere tun.


 

Wie mache ich mein Testament?


Im deutschen Recht gibt es ein sogenanntes privat-schriftliches oder öffentliches (vor dem Notar) verfasstes Testament.
Das privat-schriftliche Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig, handschriftlich abgefasst werden. Es ist mit Datum zu versehen und muss mit vollem Namen unterschrieben werden. Der Zusatz "alle vorhergehende Testamente sind hinfällig" ist anzuraten. Vermerke unterhalb der Unterschrift müssen erneut mit Datum versehen und unterschrieben werden.
Wer ein öffentliches Testament bevorzugt (das Testament wird deshalb aber nicht veröffentlicht), erklärt seinen Willen mündlich oder schriftlich einem Notar. Wir empfehlen, das Testament entweder notariell abfassen zu lassen, oder beim Nachlassgericht zu hinterlegen.
Nähere Auskünfte können Sie bei einem Notar oder Rechtsanwalt einholen.