Mittelverwendung

Der Stiftungszweck und somit der Rahmen für die Mittelverwendung ergeben sich aus § 2 der Satzung der Stiftung (nachzulesen unter "Stiftungszweck" und "Zustiftung/Spenden").

Beispiel 1:

Eine Katzenfreundin möchte, dass der Tierschutzverein die Zinsen aus ihrer Zustiftung dafür verwendet, um den Katzen im Tierheim immer das beste Futter zu kaufen. Das heißt, sie bezahlt jährlich den Aufpreis gegenüber herkömmlichem Futter.
Die Stiftung kontrolliert, ob dies im Tierheim auch tatsächlich geschieht.

Beispiel 2:

Ein Vogelfreund legt in seinem Testament fest, dass die Stiftung dem Vogelschutz jährlich einen festen Betrag oder die Zinsen aus dem Kapital für evtl. zweckgebundene Maßnahmen zur Verfügung stellt und auch - falls erforderlich - die Kontrolle ausübt.

Beispiel 3:

Ein kinderloses tierliebendes Ehepaar will nicht, dass das Erbe dem Staat zufließt und möchte es der Stiftung vererben. Die Zinsen sollen jährlich für tierschützerische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Verwendung erfolgt im Rahmen der Satzung.

Beispiel 4:

Ein Pferdeliebhaber hinterläßt der Stiftung Geld, um eine bestimmte Maßnahme im Landkreis für Pferde zu finanzieren.

Beispiel 5:

Ein Hundefreund hinterläßt der Stiftung Geld für den Tierschutzverein, damit dieser sich alter, ausgedienter Blindenhunde annimmt.

Beispiel 6:

Ein Tier- und Naturfreund hinterläßt ein Grundstück, um den frei lebenden Tieren (Vögel, Schmetterlinge, Ringelnattern, usw.) auf Dauer Lebensraum zur Verfügung zu stellen.

Beispiel 7:

Dem Tierschutzverein soll für den Bau eines Hundehauses Geld zufließen.

 

Die Stiftung ist ein Dach für viele!