Sicherheit |
Was macht die Stiftung so sicher? Wie wird erreicht, dass kein Missbrauch getrieben wird? Die Stiftung basiert auf dem Bayerischen Stiftungsgesetz und unterliegt
der strengen Aufsicht der Regierung von Niederbayern. Im Stiftungsrat ist die öffentliche Hand durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes vertreten. Der Tierschutzverein Deggendorf hat einen ständigen Sitz im Vorstand der Stiftung. Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat haben wiederum einen ständigen Sitz im Beirat des Vorstandes des Tierschutzvereins. Dies bewirkt eine ständige gegenseitige Einsichtnahme in die Mittelverwendung. |
Nähere Informationen können bei H. Hiller angefordert werden. |