Sicherheit

Was macht die Stiftung so sicher?


Wie wird erreicht, dass kein Missbrauch getrieben wird?


Die Stiftung basiert auf dem Bayerischen Stiftungsgesetz und unterliegt der strengen Aufsicht der Regierung von Niederbayern.
Im Bedarfsfall überprüft ein vereidigter Buch- oder Wirtschaftsprüfer das Rechnungswesen. Es besteht neben dem Stiftungsvorstand (vier Mitglieder) ein Stiftungsrat (fünf Mitglieder), der die wesentlichen Entscheidungen, z.B. den Haushaltsvorschlag (also die Mittelverwendung) durch den Vorstand genehmigen muss.


Im Stiftungsrat ist die öffentliche Hand durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes vertreten.


Der Tierschutzverein Deggendorf hat einen ständigen Sitz im Vorstand der Stiftung. Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat haben wiederum einen ständigen Sitz im Beirat des Vorstandes des Tierschutzvereins. Dies bewirkt eine ständige gegenseitige Einsichtnahme in die Mittelverwendung.


Nähere Informationen können bei H. Hiller angefordert werden.
E-mail: stiftung-tierschutzverein@online.de