Tier und Recht

Warum Tiere in Deutschland keine Sachen sind, aber auf sie die für Sachen geltenden Rechtsvorschriften Anwendung finden

Rechtsanwältin K. Achatz

I. Ein kurzer Überblick vom vorchristlichen Denken über das Christentum und die Aufklärung bis heute

Die ursprüngliche von der griechischen Antike und dem Judentum beeinflusste Stellung gegenüber den Tieren verstärkt und vereint sich im Christentum und wird dadurch auch zur vorherrschenden Auffassung in der westlichen Welt.

 

1. Das vorchristliche Denken
Aus verschiedenen Bibelstellen erkennt man klar die Sonderstellung des Menschen auf der Welt. Der Mensch wird als Ebenbild seines Schöpfers, somit gottähnlich dargestellt. Dem Mensch wird auf Erden eine gewisse Herrschafts- bzw. Verwaltungsposition zugeschrieben.
Die zweite vorchristliche Tradition des westl. Denkens ist die griechische, wobei hier mehrere rivalisierende Denkrichtungen existierten. Bekannterweise setzte sich mehrheitlich die Schule von Platon und seines Schülers Aristoteles durch.
Aristoteles sah den Menschen als "vernünftiges Tier". Er fasste die Natur als Hierarchie auf, in der die weniger Vernunftbegabten für die Wesen mit größerer Vernunftbegabung existierten.

 

2. Das christliche Denken
Die christlichen Denkstrukturen vereinen sozusagen die jüdischen und griechischen Vorstellungen über die Tiere. Das Christentum wurde innerhalb des Römischen Reiches mächtig, ein Reich, das durch ständige Eroberungskriege ein rießiges Territorium erlangte. Diese Machtkämpfe prägten die damalige Bevölkerung.
In Gebieten, die weniger mi1itärischen Operationen unterworfen waren, insbesondere die Hauptstadt Rom, waren die Spiele weit verbreitet und so wurden dort über Jahrhunderte hinweg Menschen und Tiere zur Unterhaltung aufeinandergehetzt, die sich außerhalb der klar umgrenzten moralischen Trennlinien befanden. Dieser moralische Bereich, in dem Gerechtigkeit, Gehorsam gegenüber dem Staat und Güte hoch geachtet wurden, dehnte sich nicht auf alle Lebewesen aus. So fielen manche Menschen, insbesondere Verbrecher und Kriegsgefangene und alle Tiere aus dieser Kategorie heraus.

tiere recht

Mit zunehmenden Einfluss des Christentums begannen die Menschen die Eigenartigkeit der menschlichen Spezies noch stärker zu betonen, speziell vor dem Hintergrund, dass alleine der Mensch zu einem Leben nach dem Tod bestimmt war.
Im Bezug auf andere Spezies wurde die Minderwertigkeit, die im Alten Testament schon festgelegt wurde, noch ausdrücklicher betont.
Nach der Bekehrung des Kaiserreichs zum Christentum galten Gladiatorenkämpfe wieder als verwerflich und wurden auch bald abgeschafft, doch Kämpfe mit wilden Tieren blieben noch weit in das christliche Zeitalter bestehen und ließen nur darum nach, weil es zunehmend schwieriger wurde, wilde Tiere zu beschaffen.

Der in der Renaissance aufkommende Humanismus, mit dem damit verbundenen rationellen Dualismus, vor allem durch Rene Descartes begründet, sprach von der Zweiteilung von Körper und Seele. Nur der Mensch habe eine unsterbliche, von Gott geschaffene Seele und darum ein Bewusstsein. Tieren sprach Descartes ein Bewusstsein ab, ihre Körper seien lediglich Maschinen oder Automaten, die keineswegs ein Bewusstsein hätten und auch wenn die Tiere schreien, würden sie keine Schmerzen empfinden. So erstaunt es kaum, dass in dieser Zeit Tierexperimente im Namen der Wissenschaft immer häufiger anzutreffen waren.

 

3. Von der Aufklärung bis heute
Vielleicht waren es die Tierexperimente selber, die den Menschen zusehends vor Augen hielten, wie ähnlich die Physiologie der Menschen derjenigen der Tiere ist, was wiederum einige Leute dazu veranlasste, die Annahme in Erwägung zu ziehen, dass Tiere wohl doch Schmerzen empfinden können. Erstmals tauchten Begriffe wie "rücksichtsloser Gebrauch" und "falscher Umgang" im Bezug auf die Behandlung von Tieren auf.
Im 19. Jahrhundert gab es dann erstmals in England ein Gestz gegen willkürliche Tierquälerei, das im Jahre 1822 im Parlament gutgeheißen wurde, das jedoch Hunde, Katzen und Vögel gänzlich ausschließt und die Quälerei als Eigentumsbeschädigung darstellt, was sich bekannterweise bis heute behauptet.
In dieser Zeit ist auch Charles Darwins Evolutionstheorie anzusiedeln, welche den Menschen deutlich mit wissenschaftlichen Beweisen untermauert, dass ihre Abstammung vom Tiere sei und ihre Ähnlichkeiten zu den Tieren aufzeigt.
Der massive Widerstand gegen diese Theorie zeigt eindrücklich, wie sehr damals die Menschen an ihre Einzigartigkeit glaubten. Dennoch mussten sie die Sonderstellung in der Schöpfungsgeschichte neu überdenken und erkennen, dass sie selber Tiere sind.

Langsam verbreitete sich der Gedanke, dass Tiere Rechte haben. Erste Tierschutzorganisationen wurden gegründet. Diese richteten sich u. a. gegen willkürliche Grausamkeiten, Tierversuche und tierquälerische Sportarten.
Dann, infolge des massiven Wachstums der Fleischindustrie, auch vermehrt gegen die industrielle Nutzung der Tiere. Ab 1970 begann die eigentliche Tierbefreiungsbewegung, welche sich gegen jegliche Art von Unterdrückung wendete.

 

II. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 - geprägt vom römischen Recht

Das römische Recht und seine Denktradition hat bis in die Gegenwart verhindert, dass Tieren irgendwelche Rechte eingeräumt wurden.
Nach altem römischen Recht konnte niemand Rechte haben, der nicht Person war, und Person konnte nur sein, wer ein Freier, ein Bürger und ein Familienvater war (vgl. oben). Während sich in einem langen historischen Prozess auch Frauen, Söhne, Töchter, Fremde und Sklaven Personenrechte erkämpften, blieben die Tiere im Status der Rechtslosigkeit.
Bis vor kurzem war das Tier im bürgerlich-rechtlichen Sinne eine Sache. Am 01.09.1990 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20.08.1990 in Kraft. Seither gilt:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§9a BGB).

Das Gesetzbuch unterscheidet "Personen" und "Gegenstände". Personen sind rechtsfähig, d. h. sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Tier ist also keine Person, daher Gegenstand. Körperliche Gegenstände heißen im BGB "Sachen". Nur Sachen konnten Gegenstand des Besitzes, des Eigentums und der anderen meisten dinglichen Rechte sein. Es war die Sacheigenschaft eines Tieres, die zu einer Eigentumsfähigkeit führte. Ihr zufolge mag das Tier Zubehör, z.B. eines Landgutes sein. Eine Diskussion um einen künftigen Rechtsstatus wurde in Gang gesetzt.
Heute bilden die "Tiere" neben den "Sachen" eine selbständige und herausgehobene Kategorie der körperlichen Gegenstände.

Die Vorschrift dient daher in erster Linie dazu, zum Ausdruck zu bringen, dass der Mensch den Tieren als empfindende Mitgeschöpfe zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.

Nach ständiger Rechtsprechung im Strafrecht sind Tiere auch Sachen im Sinne des Strafgesetzbuches. Auch trotz der o.g. zivilrechtlichen Veränderungen kann daher auch weiterhin an Tieren Diebstahl, Sachbeschädigung usw. begangen und ein Verstoß als Straftat geahndet werden.

Literatur:
Die Tierrechtsbewegung, Eric Plattner, 1997
Die Geschichte der Tierrechtsbewegung:
www.vegan.at/tierrechte/bewegung/geschichte.html
Tierschutzbericht 2001, Kapitel II, Verbraucherministerium

 

Fazit: Wenige Rechte für die Tiere und keine Gerechtigkeit.

(H. H.)