Stiftungszweck |
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Wenn man eine Stiftung gründet, hat man normalerweise
zu viel Geld. In unserem Fall ist dies aber anders. Der Tierschutzverein
gründete 2003 eine Stiftung, weil er zu wenig Geld hat. Da im Tierschutzverein eine Kapitalbildung nicht möglich ist (Spenden müssen zeitnah verbraucht werden, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten), ist es erforderlich, diese über das Stiftungs-Grundstockvermögen vorzunehmen. Von hier aus kann dann das Tierheim mit jährlichen Zuschüssen bedient werden. Ziel ist, unter anderem, über regelmäßige Zinseinnahmen eine feste Geldquelle für das Tierheim zu schaffen. Der Stiftungszweck geht aber über das eigene Tierheim und den Gnadenhof weit hinaus. Letztendlich ist es Ziel, genügend Kapital zu sammeln, um Tieren in Not im gesamten Bayerischen Wald dauerhaft helfen zu können. Hilfe ist hier aus den verschiedensten Gründen dringend erforderlich.
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Satzung § 2 |
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes. |
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: |
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3. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. |